Die Menschenrechtsbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein sehr spezielles Verfahren. Diese EMRK-Beschwerde ist das letzte Rechtsmittel nach Durchlaufen des Rechtswegs, meist einschließlich der Verfassungsbeschwerde nach nationalem Recht.
Thomas Hummel vertritt Sie als Rechtsanwalt für EMRK-Beschwerden. Die Kanzlei Abamatus unterstützt Sie gerne bei Verfahren wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.