Ihr Anwalt für Menschenrechtsbeschwerden

Rechtsanwalt Hummel vertritt Ihre EMRK-Beschwerde.
Rechtsanwalt Hummel vertritt Ihre EMRK-Beschwerde.
Herzlich willkommen auf der Homepage der Kanzlei Abamatus, Ihrem Anwalt für Verfassungsrecht, Grundrechte und internationales öffentliches Recht. Rechtsanwalt Thomas Hummel und sein Team vertreten Sie gerne auch bei Ihrer Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Auf dieser Homepage haben wir einige erste Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Menschenrechtsbeschwerde zusammengestellt. Auch zu den in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, englisch: ECHR) niedergeschriebenen Grundrechten erfahren Sie das Wichtigste.

Die Kanzlei Abamatus erhält daher häufig Anfragen nicht nur aus dem Großraum München oder aus Bayern, sondern aus ganz Deutschland. Durch moderne Kommunikationsmittel ist es ohne Weiteres möglich, Menschenrechtsbeschwerden ohne persönliche Treffen zu bearbeiten – egal, ob Sie nun aus Berlin, Hamburg, Köln oder Australien kommen. Insoweit sind Rechtsanwalt Hummel und seine Mitarbeiter gerne bundesweit für Sie tätig.

Spezialist für Menschenrechtsbeschwerden

Es gibt leider nur wenige Rechtsanwälte in ganz Deutschland, die solche Mandate schwerpunktmäßig übernehmen. Aufgrund der erheblichen Anforderungen, die an eine Menschenrechtsbeschwerde gestellt werden, trauen sich die meisten Juristen dies schlicht nicht zu. Es ist aber durchaus vernünftig, dass ein Anwalt, der sich mit dem materiellen Recht bestens auskennt, nicht auch noch die Menschenrechtsbeschwerde „mit erledigt“, sondern einen wirklich Fachmann an die Sache heran lässt.

Die Kanzlei verfügt über intensive Erfahrungen mit dem Recht der Menschenrechtsbeschwerde, den Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem sonstigen Recht. Damit können Sie sicher sein, dass Sie kompetent und professionell vertreten werden und Ihr Anliegen die beste juristische Bearbeitung erfährt.

Ihre prozessuale Situation

Eine Menschenrechtsbeschwerde ist regelmäßig die letzte Chance, um einen Rechtsstreit doch noch zu eigenen Gunsten zu entscheiden. Meist hat man bereits einige Instanzen der Fachgerichte (Amtsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht bis hinauf zum Bundesgerichtshof oder dem Bundesarbeitsgericht) hinter sich.

Notwendigerweise wurde dann auch noch eine Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht eingelegt, die erst den Weg zum EGMR eröffnet. All das hat nicht nur viel Zeit und Nerven, sondern auch noch erhebliche Geldsummen gekostet. Damit das nicht alles umsonst gewesen ist, ist es logisch und oft auch vernünftig, konsequenterweise den letzten Schritt in Form der Menschenrechtsbeschwerde zu gehen.

Ablauf der Menschenrechtsbeschwerde

Die Menschenrechtsbeschwerde wegen Verletzung von EMRK-Rechten ist die letzte Chance, wenn alle vorherigen Gerichte kein Einsehen hatten.
Die Menschenrechtsbeschwerde wegen Verletzung von EMRK-Rechten ist die letzte Chance, wenn alle vorherigen Gerichte kein Einsehen hatten.
Am besten übersenden Sie zunächst die relevanten Unterlagen per E-Mail an die Kanzlei. Das sind auf jeden Fall alle gerichtlichen Entscheidungen in der Sache, aber auch wichtige und aussagekräftige Schriftsätze wie die Rechtsmittelschriften aus dem Fachverfahren und die Begründung der Verfassungsbeschwerde.

Rechtsanwalt Thomas Hummel wird Ihnen dann die Aussichten der EMRK-Beschwerde und (siehe unten) auch die Kosten darlegen.

Wenn Sie sich für die Einreichung der Beschwerde entscheiden, ist es sehr wichtig, die gesamte Begründung innerhalb der Frist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzubringen. Dies ist meist weniger eine Zeitfrage, da die Frist vier (früher sogar sechs) Monate beträgt und somit mehr als ausreichend ist.

Allerdings hat man praktisch keinen „zweiten Versuch“ und keine Nachreichungsmöglichkeiten: Die eingereichte Beschwerde muss alle formalen Kriterien erfüllen und aus sich selbst heraus überzeugen. Nur dann kann sie erfolgreich sein. Das Gericht wird also keine Nachfragen stellen, fehlende Unterlagen anfordern o.ä. Wenn die eingereichte Begründung und die übersandten Akten nicht reichen, ist die Beschwerde abgewiesen. Für eine erneute Erhebung der Beschwerde ist die Frist dann doch zu kurz.

Daher empfiehlt es sich, einen Experten mit der Abfassung der EGMR-Beschwerde zu beauftragen.

Kosten und Gebühren

Eine Menschenrechtsbeschwerde ist, da wollen wir ganz ehrlich zu Ihnen sein, ebenfalls kostspielig. Mit einigen tausend Euro müssen Sie hier immer rechnen. Dafür bekommen Sie aber auch die volle Aufmerksamkeit von Rechtsanwalt Thomas Hummel und seiner wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Dabei ist die Vorprüfung kostenlos. Anhand Ihrer Unterlagen kann die Kanzlei prüfen, welche Aussichten bestehen und welche Arbeit auf die Mitarbeiter zukommen wird. So lässt sich ein einerseits fairer, andererseits aber auch kostendeckender Preis berechnen.

Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist bei Menschenrechtsbeschwerden dafür immerhin kostenfrei. Es kommen also keine zusätzlichen Gerichtsgebühren mehr dazu.

Weitere Informationen

Allgemeine Fragen beantworten wir auf dieser Homepage, daneben gibt es weiterführende Links auf Artikel rund um das Thema Menschenrechtsbeschwerde. Da es sich um eine Thematik handelt, die den meisten Bürgern weitestgehend unbekannt ist, haben wir hier eine große Zahl von Informationen zur Verfügung gestellt.

Gleichzeitig ist es uns aber klar, dass alle Themen rund um Ihren persönlichen Fall niemals vollständig und exakt abgehandelt werden können. Sollten Sie also noch mehr wissen wollen, zögern Sie nicht, Ihre Fragen unverbindlich und kostenlos zu stellen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, dann bitten wir Sie um zügige Kontaktaufnahme per Telephon, E-Mail oder auch WhatsApp. Alles Weitere kann dann besprochen werden.

Fachartikel auf anwalt.de:
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