Eine Menschenrechtsbeschwerde ist aufwendig und beansprucht die Kanzlei in kürzester Zeit fast vollständig. In besonders eiligen Fällen kann es vorkommen, dass sich sämtliche Mitarbeiter für einige Tage nur mit Ihrer Menschenrechtsbeschwerde beschäftigen.
Ein solches konzentriertes und umfassendes Vorgehen ist aber unbedingt notwendig, um die Chancen der Menschenrechtsbeschwerde zu erhöhen. Eine nachlässige Bearbeitung oder ein bloßer „Dienst nach Vorschrift“ sind diesem Verfahren nicht angemessen und führen fast immer zum Misserfolg – eine derartige Herangehensweise ist sinnlos und man sich die Beschwerde dann, ganz klar gesagt, gleich sparen.
Menschrechtsbeschwerde braucht ganzen Einsatz des Anwalts
Dass wir uns mit vollem Einsatz Ihrem Mandat widmen, muss sich natürlich auch in der Entlohnung unserer Dienste niederschlagen. Aus den dargelegten Gründen ist es nicht das Geschäftsmodell der Kanzlei Abamatus, hier unbedingt die Billigsten sein zu wollen.
Sie müssen regelmäßig mit Kosten in Höhe von 4.000 bis 15.000 Euro für die Menschenrechtsbeschwerdeschrift rechnen. In einfach gelagerten Fällen kann die Beschwerde auch einmal für 2.500 Euro plus Mwst. erledigt werden, umgekehrt können in komplexen Verfahren noch höhere Kosten anfallen. Es kommt ganz einfach auf die konkrete Arbeit an, wie sie sich für uns nach erster Prüfung darstellt.
Dies umfasst dann aber die gesamte Arbeit der Kanzlei, sowohl des Rechtsanwalts als auch der wissenschaftlichen Mitarbeiter und des Sekretariats. Der vorgeschlagene und vereinbarte Preis ist bindend, endgültig und umfassend. Sie müssen also keine Angst haben, dass nach und nach neue Rechnungen eintreffen oder zusätzliche Kosten aufgemacht werden.
Preis umfasst fast immer gesamte Kosten
Auch für eine mündliche Verhandlung kommen regelmäßig keine weiteren Kosten mehr dazu, da das Verfahren in aller Regel schriftlich erledigt wird. Wenn hierfür zusätzliche Schriftsätze nötig sind, wen auch diese ohne weitere Anwaltsgebühren verfasst.
Nur für den – wie gesagt: unwahrscheinlichen – Fall einer mündlichen Verhandlung in Straßburg kommen natürlich Reise-, Übernachtungs- und Terminkosten hinzu. Auch diese versuchen wir natürlich möglichst im Rahmen zu halten. Bislang war jedoch noch in keinem Fall eine mündliche Verhandlung notwendig.
Ein Angebot über einen Pauschalpreis erhalten Sie unverzüglich nach Übersendung der entsprechenden Unterlagen. In dieser sogenannten Vergütungsvereinbarung ist der gesamte Umfang der abgegoltenen Tätigkeit klar niedergeschrieben, sodass es hier zu keinen unnötigen Verwerfungen kommen wird.
Keine Gerichtskosten für Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR
Positiv ist insoweit, dass keine Gerichtsgebühren anfallen. Der EGMR selbst arbeitet, von Gebühren für offensichtlich aussichtslose Verfahren abgesehen, kostenfrei. Daher bleibt es im Ergebnis bei den genannten Rechtsanwaltsgebühren.
Der Fairness halber möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, dass Sie Ihre Menschenrechtsbeschwerde auch selbst ohne Anwalt einreichen können. Hier besteht natürlich stets die Gefahr, dass Sie schon an formalen Problemen scheitern.
Wenn die Kanzlei Abamatus Ihre Menschenrechtsbeschwerde vor dem EGMR übernehmen soll, dann kontaktieren Sie uns bitte. Dies gilt auch, wenn Sie noch unsicher sind und/oder erst einmal wissen wollen, welche Kosten in Ihrem speziellen Fall konkret auf Sie zukommen würden.