Allgemeine Informationen

Die Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist meist die letzte juristische Chance.
Die Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist meist die letzte juristische Chance.
Menschenrechtsbeschwerden sind ein außerordentliches Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dabei kann die Verletzung von Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geltend gemacht werden. Aus diesem Grund werden sie auch als EMRK-Beschwerden bezeichnet.

Eine Menschenrechtsbeschwerde, in der EMRK auch Individualrechtsbeschwerde genannt, kommt erst in Betracht, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Hierzu gehört regelmäßig auch die Verfassungsbeschwerde.

Menschenrechtsbeschwerde kommt erst ganz am Schluss

Die Überlegung, eine Menschenrechtsbeschwerde einzulegen, steht daher am Ende eines Rechtsstreits. Der Rechtsstreit beginnt (im Verwaltungsrecht) in der Regel mit einem behördlichen Bescheid, im Zivilrecht mit außergerichtlichen Verhandlungen und danach Klageerhebung und im Strafrecht mit polizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und danach einem Strafbefehl oder einer Anklageerhebung.

Anschließend geht das Verfahren seinen Gang, man kann bestimmte Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen und schließlich die Entscheidung der Gerichte des Fachrechtswegs herbeiführen. Die letzte Instanz ist dann der Bundesgerichtshof oder ein anderes Bundesgericht, teilweise aber auch das Oberlandesgericht oder Oberverwaltungsgericht.

Diesen Rechtsstreit führen Sie mit dem Anwalt, der Sie in diesem Rechtsgebiet kompetent vertreten kann. Insoweit ist ein besonderes Vertrauen notwendig, um insbesondere alle wichtigen Tatsachen dem Gericht zu unterbreiten. Hilft all das nichts und lässt sich gegen das rechtskräftige Urteil des Fachgerichts nichts mehr machen, kommt die grundrechtliche bzw. menschenrechtliche Überprüfung zum Zuge – aber eben erst dann.

Spezielle Erfahrung mit Menschenrechtsbeschwerden notwendig

Sehr häufig werden die im Fachrecht kompetenten Rechtsanwälte diese sehr spezielle Tätigkeit der Verfassungsbeschwerde bzw. Menschenrechtsbeschwerde nicht leisten können, da sie mit diesem Rechtsgebiet häufig keinerlei Berührungspunkte haben. Die Kanzlei Abamatus – Rechtsanwalt Thomas Hummel übernimmt ab hier den Rechtsstreit aber sehr gerne für Sie.

Rechtsanwalt Thomas Hummel und seine Mitarbeiter verfügen über intensive Erfahrungen in diesem Bereich. Gleichzeitig sehen Sie sich den Rechtsstreit von Anfang an aus dem Blickwinkel der Verfassung bzw. Menschenrechtskonvention an. Insoweit ist es häufig von Vorteil, dass man mit dem bloßen Fachrecht nichts zu tun hatte und sich ausschließlich auf die nun wichtigen Fragen konzentrieren kann.

Auch Verfassungsbeschwerde notwendig

Vor der EGMR-Beschwerde müssen alle nationalen Rechtsmittel, in der Regel auch eine Verfassungsbeschwerde, ergriffen werden.
Vor der EGMR-Beschwerde müssen alle nationalen Rechtsmittel, in der Regel auch eine Verfassungsbeschwerde, ergriffen werden.
Dabei ist der erste außerordentliche Rechtsbehelf in aller Regel zunächst die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese muss, wie oben schon erwähnt wurde, vor der EGMR-Menschenrechtsbeschwerde eingelegt werden.

Auch eine Landesverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des jeweiligen Bundeslandes kommt unter Umständen in Betracht. Ob diese im Einzelfall zur Verfügung steht und sinnvoll ist, muss anhand der Verfahrensunterlagen genau geprüft und besprochen werden. Allerdings ist eine Landesverfassungsbeschwerde nicht ausreichend, um den nationalen Rechtsweg zu wahren, sodass dann auch Menschenrechtsbeschwerde eingelegt werden kann. Es muss stets auch Bundes-Verfassungsbeschwerde erhoben werden.

Mehr Informationen zur Verfassungsbeschwerde: https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de

Die Kanzlei Abamatus ist aber in all diesen Bereichen tätig, sodass Sie diese inhaltlich sehr verwandten alle Beschwerden „aus einer Hand“ erhalten. Gleichzeitig kennen Rechtsanwalt Hummel und seine Mitarbeiter aber auch die Detailunterschiede dieser Rechtsmittel, sodass aus allen Beschwerden die Maximalziele herausgeholt werden können.

Fragen und Antworten

Mehr Informationen finden Sie in unseren FAQ zu Menschenrechtsbeschwerden.

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