Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Hummel vertritt Sie bei Menschenrechtsbeschwerden aus allen Rechtsgebieten, egal ob Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentliches Recht.
Rechtsanwalt Hummel vertritt Sie bei Menschenrechtsbeschwerden aus allen Rechtsgebieten, egal ob Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentliches Recht.
(Letzte Aktualisierung: 14.03.2021)

Menschenrechtsbeschwerden können sich in jedem Rechtsgebiet zutragen, sei es nun Verwaltungsrecht, Strafrecht oder Zivilrecht. Auch die speziellen Rechtsbereiche wie Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Sozialrecht sind den EMRK-Beschwerden ohne Weiteres zugänglich. Dies gilt erst recht für die speziellen Rechtsmaterien – Betäubungsmittelrecht als Teil des Strafrechts, öffentliches Baurecht innerhalb des Verwaltungsrechts oder Vertragsrecht als spezielle Ausprägung des Zivilrechts.

Fachrecht wird in Menschenrechtsbeschwerde nicht geprüft

Die Grundlagen dafür sind zunächst einmal in allen Rechtsgebieten, so unterschiedlich so auch sein mögen, jeweils gleich – ein innerhalb der Fachgerichtsbarkeit zuende gebrachtes Verfahren soll auf die Verletzung von EMRK-Rechten geprüft werden. Ist das Verfahren erst einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angelangt, ist es nicht mehr von wirklicher Bedeutung, welche Rechtsnormen aus dem Fachrecht durch die Gerichte angewandt wurden.

Der EGMR entscheidet bei Menschenrechtsbeschwerden nur noch darüber, ob die Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention richtig angewandt wurden. Rechtsverletzungen aus dem Fachrecht spielen dann grundsätzlich keine Rolle mehr und werden durch das Gericht auch nicht geprüft.

Allerdings gibt es an vielen Stellen noch ganz spezifische Feinheiten, die sich je nach Materie teilweise erheblich unterscheiden können. So muss man die prozessuale Konstellation durchaus beachten.

Menschrechte können direkt und indirekt gelten

Haben vor Gericht der Bürger (oder auch ein Verein oder ein Unternehmen) auf der einen Seite und der Staat (Gemeinde, Land oder Bund) auf der anderen Seite gestritten, sind die Menschenrechte unmittelbar anwendbar. Denn diese beziehen sich ja gerade auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Dies ist vor allem im Strafrecht und im Verwaltungsrecht der Fall.

Im Zivilrecht hingegen streiten Bürger gegeneinander – zwischen den Bürgern gelten die Menschenrechte aber nicht direkt. Einzelne Menschen werden durch die Menschenrechte nicht gebunden oder sonstwie verpflichtet. Hier können aber die Menschenrechte indirekt gelten, weil das Gericht als Staatsorgan sie natürlich genau wie eine Behörde beachten muss.

Rechtsanwalt Thomas Hummel unterstützt Sie als Rechtsanwalt bei der Menschenrechtsbeschwerde. Für die erste Prüfung der Erfolgsaussicht können Sie sich direkt an ihn wenden.
Rechtsanwalt Thomas Hummel unterstützt Sie als Rechtsanwalt bei der Menschenrechtsbeschwerde. Für die erste Prüfung der Erfolgsaussicht können Sie sich direkt an ihn wenden.
Insbesondere im Familienrecht, das eigentlich zum Zivilrecht gehört und daher auch vom Amtsgericht (Familiengericht), Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof verhandelt wird, zeigt sich das: Eltern mögen hier um Scheidungsfolgen oder auch um das Sorgerecht für ein Kind streiten. Mit der Zuweisung eines Kindes an ein Elternteil ist aber auch eine Art verwaltungsrechtlicher Entscheidung verbunden. Hier also gelten die Menschenrechte vollständig, die Menschenrechtsbeschwerde ist in ihrem Anwendungsbereich nicht beschränkt.

Erfahrener Anwalt für Menschenrechtsbeschwerden

Wie man leicht sieht, müssen also viele Details im Verfahren beachtet werden. Hinzu kommen dann oft noch ganz spezielle Umstände im Ihrem Prozess, da jede juristische Auseinandersetzung im Endeffekt einen Einzelfall darstellt.

Gerade darum ist es wichtig, eine erfahrene Kanzlei an seiner Seite zu haben, die diese Besonderheiten kennt und die EMRK-Beschwerde darauf anpassen kann. Rechtsanwalt Thomas Hummel und seine Mitarbeiter haben Menschenrechtsbeschwerden aus verschiedensten Rechtsgebieten vertreten und begleitet und verfügen daher stets über die grundlegenden Erfahrungen, um auch Ihre Beschwerde professionell zu bearbeiten und zum bestmöglichen Ergebnis zu führen.

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