Die Kanzlei

Rechtsanwalt Thomas Hummel unterstützt Sie bei der Abfassung einer Menschenrechtsbeschwerde an den EGMR.
Rechtsanwalt Thomas Hummel unterstützt Sie bei der Abfassung einer Menschenrechtsbeschwerde an den EGMR.
Die Kanzlei Abamatus besteht aus Rechtsanwalt Thomas Hummel und seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern. Daneben besteht aber eine enge Zusammenarbeit mit anderen, selbstständigen Rechtsanwälten, die – sofern notwendig – durch ihre Unterstützung einen wichtigen Teil zum Gelingen eines Verfahrens beitragen können.

Rechtsanwalt Hummel wird sich Ihren Fall zunächst einmal persönlich anschauen und erste Einschätzungen vornehmen. Sofern keine Chance für eine erfolgreiche Menschenrechtsbeschwerde besteht, teilt er Ihnen dies ehrlich und unmissverständlich mit, damit Sie nicht unnötig Geld ausgeben.

Wenn es eine realistische Aussicht auf einen Sieg vor dem EGMR gibt, wird Rechtsanwalt Hummel eine Strategie für Ihre Menschenrechtsbeschwerde festlegen. Anhand dessen können dann konkrete Arbeitsaufträge an die wissenschaftlichen Mitarbeiter verteilt werden, um einen raschen Ablauf sicherzustellen.

Rechtsprechungs-Recherche ist unerlässlich

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter betreiben die Recherche der einschlägigen Rechtsprechung und der Literatur, um Ihren Fall von allen Seiten beleuchten zu können und dem EGMR alle passenden Argumente zu liefern.

Hierfür stehen die aktuellen Standardwerke der verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Literatur sowie ausgedehnte Urteilsdatenbanken mit aktuellen Informationen zur Verfügung. Daneben gibt es im Großraum München verschiedene juristische Fachbibliotheken in unmittelbarer Nähe, die die Mitarbeiter von Rechtsanwalt Hummel frühzeitig aufsuchen werden.

Nur mit intensiver Literaturrecherche ist Ihre Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR erfolgversprechend.
Nur mit intensiver Literaturrecherche ist Ihre Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR erfolgversprechend.
Soweit dies sinnvoll erscheint, werden auch andere Rechtsanwälte mit besonderen Kenntnissen im Fachrecht (also z.B. im Zivilrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht) hinzugezogen, um die Arbeit zu unterstützen und die angefochtenen Urteile auch aus materiell-rechtlicher Sicht zu überprüfen.

Optimieren der Beschwerdeschrift

Zwar ist es so, dass sich der EGMR bei Menschenrechtsbeschwerden nicht für das (nationale) Fachrecht interessiert, sondern nur die Verletzung von Menschenrechten überprüft. Es kann aber den Weg zur Rüge bestimmter Menschenrechte leichter machen, wenn sich sachliche Fehler im Urteil herausstellen, die Auswirkungen auf Rechte aus der EMRK haben können.

Das gesammelte Fachwissen aller Beteiligten hilft häufig, gemeinsam zusätzliche Ansatzpunkte und Argumente zu finden. Durch diese intensive Zusammenarbeit verbessert sich die Qualität der Beschwerdeschrift häufig noch einmal deutlich.

Die Kanzlei Abamatus will stets das Beste aus der prozessualen Situation herausholen. Wir können zwar das Verfahren nicht mehr „von null auf“ für Sie neu aufrollen. Wir können aber dafür sorgen, dass Ihre Menschenrechte zumindest berücksichtigt werden. Dazu gehört, dass Sie von Rechtsanwalt Thomas Hummel niemals eine Garantie bekommen werden, dass Sie das Menschenrechtsbeschwerde-Verfahren gewinnen. Sie erhalten aber eine seriöse Einschätzung von uns, ob und wie wir Ihnen gemeinsam zu Ihrem Recht verhelfen können.

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