In den deutschsprachigen Medien kommen besonders häufig Verfahren gegen Russland sowie gegen die Türkei vor. Daraus lässt sich aber nicht unmittelbar schließen, dass hier außergewöhnlich viele Menschenrechtsverletzungen zu beklagen seien.
Die detaillierte Statistik des EGMR für das Jahr 2018 findet sich online.
Hieraus lassen aber auch nur ungefähre Rückschlüsse ziehen. Selbstverständlich hat auch nicht jede zahlenmäßig festgestellte Verletzung das gleiche Gewicht.
Insbesondere kann man hieraus auch nicht ableiten, gegen welche Staaten mit den größten Erfolgsaussichten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt werden kann. Dies ist natürlich immer stark von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig.