Ja, es gibt sogar einen (im deutschen Recht eher ungewöhnlichen) Formularzwang.
Während praktisch jede Klage auf nationaler Ebene bis hin zur Verfassungsbeschwerde durch einen frei formulierten Schriftsatz eingeleitet werden kann, muss die Beschwerde zum EGMR mit einem ganz bestimmten Formular erhoben werden. Dieses ist auf den Internetseiten des Gerichtshofs in allen zugelassenen Sprachen erhältlich.
Wird das Formular nicht oder in einer falschen Version benutzt, ist die Beschwerde unzulässig wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Dieses Beschwerdeformular wurde zum 01.01.2016 überarbeitet. Ab diesem Zeitpunkt musste das neue Formular verwendet worden, ansonsten war die EMRK-Beschwerde unzulässig.
Trotzdem hat das deutsche Justizministerium jedenfalls bis Mitte 2016 noch das alte Formular auf seinen Internetseiten angeboten. Ob dies dazu geführt hat, dass Beschwerden von Bundesbürgern zurückgewiesen wurden, ist bislang nicht bekannt.