Handelt es sich bei der Menschenrechtsbeschwerde um EU-Recht?

Nein.

Wir sind es mittlerweile gewohnt, dass die sog. Europäische Union so tut als wäre sie mit Europa identisch. Das ist natürlich falsch, da zahlreiche europäische Staaten nicht Mitglied der EU sind.

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention ist keine Rechtsnorm der EU, sondern eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Staaten, die sie ratifiziert haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht ist daher auch etwas völlig anderes als der Europäische Gerichtshof.

Der Europarat ist eine europäische Organisation, die für den Zusammenhalt zwischen den Staaten Europas sorgen und die Zusammenarbeit in wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht intensivieren soll. Eine besondere Rolle spielt dabei die Bewahrung von Demokratie und Menschenrechten. Der Europarat ist dabei strikt von der EU getrennt.

Da einerseits nur Mitglieder des Europarats (der auch nichts mit der EU zu tun hat) die EMRK unterzeichnen können, andererseits aber auch für den Beitritt zum Europarat zumindest das (noch nicht bindende) Bekenntnis zur EMRK notwendig ist, sind die Mitgliedsstaaten des Europarats auch die Unterzeichner der EMRK.

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