Die Menschenrechte ergeben sich vor allem aus der EMRK, teilweise aber auch aus den Zusatzprotokollen, die die EMRK ergänzen.
Die Artikel 2 bis 12 der EMRK beinhalten verschiedene Menschenrechte. Neben der Konvention selbst gibt es aber noch weitere Dokumente, die Rechte enthalten. Diese befinden sich allerdings in den Zusatzprotokollen, die die Vertragsstaaten erst nachträglich abgeschlossen haben.
Insbesondere die Zusatzprotokolle Nr. 1, 4 und 7 enthalten verschiedene bedeutende Menschenrechte. Einzelregelungen bzw. Präzisierungen finden sich außerdem im 6., 12. und 13. EMRK-Zusatzprotokoll.